Mietersheim, Rathaus

Dienstleistungen

Einen Abfallkalender für die Kernstadt erhalten Sie beim Bürgerbüro, einen Abfallkalender für einen Stadtteil bei der jeweiligen Ortsverwaltung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Auch auf der Ortsverwaltung Mietersheim können Sie Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Dies können Sie auch auf der Ortsverwaltung Mietersheim vornehmen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

 

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind und sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht dient beispielsweise zur Vorlage bei Banken oder Behörden.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Haben Sie ein Anliegen an die Ortsverwaltung, an die Ortsvorsteherin oder Sie möchten einen Verbesserungsvorschlag machen, Sie sind mit etwas unzufrieden und dies betrifft den Stadtteil Mietersheim? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Ortsverwaltung Mietersheim. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen Ihr Anliegen auf und versuchen ggf. direkt, Ihnen behilflich zu sein oder leiten das Anliegen an die zuständige Fachabteilung weiter, bei der Ihr Anliegen bearbeitet wird.

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

Diesen können Sie bei der Ortsverwaltung Mietersheim beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Bei der Ortsverwaltung Mietersheim können Sie diesen beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Bei der Ortsverwaltung Mietersheim können Sie diesen beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Die Ortsverwaltung Mietersheim fungiert auch als Fundbüro. Sie ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie das auf der Ortsverwaltung abgeben.
Wenn Sie etwas suchen, können Sie auf der Ortsverwaltung gerne anfragen. Vielleicht können wir Ihnen weiterhelfen.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Die Ortsverwaltung Mietersheim ist Ansprechpartnerin für die Anmietung der Schulturnhalle, des Bürgerhauses in Mietersheim und des Aktienhofes in Lahr-Dinglingen.

 

 

Einleitung

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Bitte informieren Sie sich auf Grund der aktuellen Pandemiesituation vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das Angebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.

Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)

  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis

  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

  •  

Kosten

keine

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

Für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland wird häufig eine sog. Lebensbescheinigung benötigt. Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet ist und noch am Leben ist.

Beantragung der Lebensbescheinigung:
Persönlich mit Ausweisdokument oder durch schriftlich bevollmächtigte Person mit beiden Ausweisdokumenten.


Erforderliche Unterlagen: Bitte bringen Sie den von der Rentenstelle übersandten Vordruck mit.
Gebühren: Lebensbescheinigungen für Renten- und Pensionsansprüche sind gebührenfrei.

 

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Auf der Ortsverwaltung Mietersheim können Sie eine Meldebescheinigung beantragen.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

 

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.
Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:

 


  • Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)

  • frühere Namen

  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)

  • derzeitige Staatsangehörigkeiten

  • frühere Anschriften

  • Tag des Ein- und Auszuges

  • Name und Anschrift der gesetzlichen Vertretung

  • Name und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und

  • Sterbetag und -ort (wenn im Ausland auch den Staat)

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

In allen Lahrer Stadtteilen gibt es örtliche Mitteilungsblätter. In diesen finden Sie aktuelle Informationen der Stadt- und Ortsverwaltungen, sonstiger Behörden, der örtlichen Vereine und vieles mehr. Gegen eine geringe Gebühr erhalten Sie das Mitteilungsblatt wöchentlich in Ihren Briefkasten.

Nähere Informationen zum Bezug erhalten Sie hier.

Bei der Ortsverwaltung Mietersheim erhalten Sie gelbe Säcke sowie rote Zusatzsäcke (50 Liter) für Ihren Hausmüll.

Gebühren:

Gelbe Säcke sind gratis.
Rote Müllsäcke kosten 3,70 Euro pro Stück.

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis und im Chip des Personalausweises aktualisieren lassen. Dabei bringt die Personalausweisbehörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises an und ändert die Anschrift auf dem Chip des Personalausweises.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren?
Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Hat sich nach der Eheschließung/eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellst möglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Für Deutsche gilt Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt. Die Passbehörde kann auch durch einen bestimmten Aufkleber den Wohnort auf einer Seite für amtliche Vermerke ändern.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

 

Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:


  • Kinderreisepass

  • Reisepass

  • Personalausweis als Passersatz

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Die Steueridentifikationsnummer identifiziert Sie im Besteuerungsverfahren.

Durch die Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie jede neue Bürgerin und jeder neue Bürger bekommt bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Es wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

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Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

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Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie


  • ins Ausland umziehen oder

  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.