Eingemeindung allgemein

Gottfried Walter, ehemaliger Bürgermeister und hauptamtlicher Ortsvorsteher von Mietersheim, beim Unterzeichnen des Eingemeindungsvertrages im Jahr 1971.
Vertragsunterzeichnung Gottfried Walter
Quelle: Stadt Lahr
Während man umgangssprachlich von der „Eingemeindung“ spricht, so liegt dem rein offiziell eine Gebietsreform zugrunde. Diese wurde in Baden-Württemberg in den Jahren 1968 bis 1975 durchgeführt.
Im Laufe der Nachkriegsjahre entwickelte sich eine stärkere Trennung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Die größeren Städte mit ihrer Industrie dienten nun vorwiegend als Arbeitgeber und die Umlandgemeinden wurden zusehends zu reinen Wohnorten. Kleinere Gemeinden konnten nur noch wenig Gewerbe und Industrie aufweisen. Es fiel ihnen immerzu schwerer, ihre Infrastrukturen wie Schulen, Sportstätten oder Straßen, zu finanzieren. Durch größere Verwaltungseinheiten versprach man sich daher leistungsfähigere Gemeinden. Im Zuge dieser Zusammenlegungen wurden in Baden-Württemberg aus 3.379 eigenständigen 1.110 neu zusammengelegte Gemeinden.

Eingemeindung in Mietersheim

Folgende Passagen sind ab Seite 345 der Ortschronik „Vom Leben auf kleinem Fuß. Zur Geschichte von Mietersheim in Baden.“, verfasst von Thorsten Mietzner und erschienen im verlag-regionalkultur im Jahr 2012, entnommen:

„In Lahr begannen die Gespräche [zur möglichen Eingemeindung] im Frühjahr 1970. Bezüglich Mietersheims (und auch Kuhbachs) favorisierte Lahr eine vollständige Eingemeindung ohne Ortschaftsverfassung. Dies wäre auf das „Modell Dinglingen“ herausgelaufen. In Mietersheim wäre man am liebsten selbstständig geblieben. Noch im Dezember 1969 sagte Bürgermeister Gottfried Walter im Mietersheimer Gemeindeblatt, die Selbstständigkeit der Gemeinde sei jedenfalls für die nächsten Jahre nicht in Frage gestellt. Der Grund für die Haltung der Mietersheimer lag auf der Hand: Eine pure Eingemeindung ohne Ortschaftsverfassung, wie sie zu diesem Zeitpunkt von Lahr angeboten wurde, kam nicht in Frage.

Kurz vor Weihnachten 1970 jedoch änderte sich die Haltung Mietersheims und die der Stadt Lahr. Oberbürgermeister Philipp Brucker machte deutlich, dass aus der Sicht der Stadt Lahr auch für Mietersheim eine Ortschaftsverfassung möglich sei, da sie Mietersheim noch ein gewisses Mass an Selbständigkeit lasse. Zieltermin wurde der 1. Januar 1972.

In einer Bürgerversammlung am 17. Januar 1971 informierte Gottfried Walter erstmals die Bevölkerung über die bevorstehende Gemeindereform. Er argumentierte, dass die Reformen notwendig [würden], um den vielfältigen Aufgaben, die im Zeitalter der Technik auf die Gemeinden zukommen, gerecht zu werden.

Die baden-württembergische Gemeindereform schrieb bei Fragen der Gebietsänderung zwingend eine Bürgeranhörung vor. In Mietersheim lud Walter die Bürger auf den 14. Juli 1971 zu einer Bürgerversammlung ein, auf den 18. Juli wurde die Abstimmung festgelegt. Bei einer Wahlbeteiligung von 49,5 Prozent stimmten 82,4 Prozent der Abstimmenden für die Eingemeindung.


Zwei Tage später, am 20. Juli, trat der Gemeinderat zur entscheidenden Sitzung zusammen. Einstimmig stimmten die Gemeinderäte Georg Bartsch, Helmut Beier, Hermann Bolz, Günther Huber, Ludwig Jenne, Rolf Kientzler, Georg Pieper, Richard Ruder, Wilhelm Schmidt, Gerhard Straubmüller und der vorsitzende Bürgermeister für die Eingliederung in die Stadt Lahr.

Zwischen der Stadt Lahr und Mietersheim wurden ein Eingemeindungsvertrag sowie ein Zusatzvertrag geschlossen. In dem Eingemeindungsvertrag wurde Mietersheim unter dem Namen „Stadt Lahr, Stadtteil Mietersheim“ in die Stadt Lahr eingegliedert. Es erhielt einen Ortschaftsrat, einen Ortsvorsteher (bis Ablauf seiner Dienstzeit war dies hauptamtlich Gottfried Walter) sowie durch die Einführung der „unechten Teilortswahl“ eine Vertretung im Gesamtgemeinderat. Für sieben Jahre blieb das Verhältnis zwischen den Realsteuersätzen gleich.


Am Freitag, 30. Juli 1971, fand während eines Festaktes in der Aula des Max-Planck-Gymnasiums die feierliche Unterzeichnung der Eingliederungsverträge zwischen den sieben Umlandgemeinden und der Stadt Lahr statt. Am 1. Januar 1972 um 0 Uhr hatte Mietersheim aufgehört, als eigenständige Gemeinde zu existieren.“

Broschüre "50 Jahre Eingemeindung Mietersheim"